Ab dem 25. Mai 2018 gilt ein neues Datenschutzregime in Europa, das erhebliche Änderungen und Neuerungen im Alltag eines Unternehmens mit sich bringen wird.
Abgesehen von den neuen gesetzlichen Bestimmungen und den erweiterten Betroffenenrechten in der DSGVO und im novellierten DSG sind nun u.a. auch erhöhte Dokumentationspflichten für Datenverarbeitungstätigkeiten vorgesehen, die zu großen Aufwänden in den Unternehmen führen werden. Angesichts der drohenden Geldbußen ist hier dringend zu handeln, da die Vorbereitungen auf die neuen Datenschutz-Regelungen mit dem 25. Mai 2018 abgeschlossen sein müssen.
Um die Aufwände bei der Führung eines entsprechenden Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, einer Risikofolgenabschätzung oder der entsprechenden Prozesse zu minimieren, bieten wir mit lawvision´s DPMS-Report (Data Privacy Management System-Report) ein einfaches Softwaretool an. Mit DPMS können Sie den neuen gesetzlichen Anforderungen der DSGVO und des DSG nachkommen und auf einfachem Weg den neuen datenschutzrechtlichen Dokumentationspflichten nachkommen und die jeweiligen Prozesse dokumentieren. Im Gegensatz zu Word- oder Excel-Lösungen wird auch die notwendige laufende Pflege und Aktualisierung Ihrer datenschutzrechtlichen Dokumentation wird über DPMS-Report deutlich vereinfacht und spart Ihnen viel Zeit und Aufwand. Beachten Sie bitte, dass DPMS Sie bei den organisatorischen und administrativen Maßnahmen im Unternehmen unterstützt, es ersetzt aber nicht die rechtliche Beratung eines Rechtsanwalts bei datenschutzrechtlichen Fragen.
Mehr Informationen finden Sie unter https://dpmsreport.lawvision.eu/
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Mit der am 14.4.2016 vom Europäischen Parlament beschlossenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird das Datenschutzrecht in Europa auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Durch die neuen Regelungen werden insbesondere die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Betroffenenrechte und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht.
Mit der neuen Rechtslage kommen ab dem 25.5.2018 einige wesentliche Neuerungen auf Unternehmen zu, die bereits jetzt umfangreiche Vorbereitungsarbeiten notwendig machen.
Der hierbei entstehende Mehraufwand für Unternehmen ist nicht zu unterschätzen. Beispielsweise sind alle Datenanwendungen in Unternehmen zu erheben, in einem eigenen Verzeichnis schriftlich zu erfassen und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu dokumentieren. Organisatorische Maßnahmen wie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und die entsprechenden technischen Abläufe und Prozesse im Unternehmen sind jedenfalls vor Mai 2018 einzuplanen, um künftig auf die neue Rechtslage reagieren zu können.
Da die künftigen Datenschutzbestimmungen hohe Geldbußen von bis zu 20 Mio Euro oder von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vorsehen, ist Unternehmen dringend zu empfehlen, sich rechtzeitig mit der DSGVO zu befassen und sich auf das neue Datenschutzrecht vorzubereiten.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich des neuen Datenschutzregimes sind nur sehr eingeschränkt vorhanden. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten (z.B. Daten von Mitarbeitern, Kunden- oder Lieferantendaten ) verarbeitet, von den neuen Regelungen betroffen ist.
Wenn Sie Beratung bzw. nähere Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben benötigen, kontaktieren Sie uns.