notebook1920.jpg
Lösungen

Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ("Datenschutz-Grundverordnung", DSGVO) wird das Datenschutzregime in Europa grundlegend ändern. Ab dem 25. Mai 2018 tritt damit auch in Österreich ein neues Datenschutzregime in Kraft, das erhebliche Änderungen im Alltag von Unternehmen mit sich bringen wird.

Ab diesem Zeitpunkt entfällt die bisher in Österreich geltende Verpflichtung zur Erstattung von sog. DVR-Meldungen an die Datenschutzbehörde. Künftig obliegt dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unter gewissen in Artikel 30 DSGVO genannten Voraussetzungen die eigenen Datenanwendungen in einem eigenen Verzeichnis zu verwalten. In bestimmten Fällen sind Datenschutz-Folgeabschätzungen im Sinne des Artikel 35 DSGVO durchzuführen, die zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit von bestimmten Datenverwendungen herangezogen werden.

Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und den technischen bzw. organisatorischen Anforderungen der DSGVO und dem neuen österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) gerecht zu werden, hat lawvision mit DPMSreport ein neuartiges Datenschutz-Management-System entwickelt, das die Dokumentation im Datenverarbeitungsverzeichnis, die Erstellung einer Risikofolgenabschätzung und die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte erheblich erleichtert.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserem Datenschutz-Portal datenschutz.lawvision.eu.

 

 

 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.