Abgesehen von den neuen gesetzlichen Bestimmungen und den erweiterten Betroffenenrechten in der DSGVO und im novellierten DSG sind nun u.a. auch erhöhte Dokumentationspflichten für Datenverarbeitungstätigkeiten vorgesehen, die zu großen Aufwänden in den Unternehmen führen werden. Angesichts der drohenden Geldbußen ist hier dringend zu handeln, da die Vorbereitungen auf die neuen Datenschutz-Regelungen mit dem 25. Mai 2018 abgeschlossen sein müssen.
Um die Aufwände bei der Führung eines entsprechenden Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, einer Risikofolgenabschätzung oder der entsprechenden Prozesse zu minimieren, bieten wir mit lawvision´s DPMS-Report (Data Privacy Management System-Report) ein einfaches Softwaretool an. Mit DPMS können Sie den neuen gesetzlichen Anforderungen der DSGVO und des DSG nachkommen und auf einfachem Weg den neuen datenschutzrechtlichen Dokumentationspflichten nachkommen und die jeweiligen Prozesse dokumentieren. Im Gegensatz zu Word- oder Excel-Lösungen wird auch die notwendige laufende Pflege und Aktualisierung Ihrer datenschutzrechtlichen Dokumentation wird über DPMS-Report deutlich vereinfacht und spart Ihnen viel Zeit und Aufwand. Beachten Sie bitte, dass DPMS Sie bei den organisatorischen und administrativen Maßnahmen im Unternehmen unterstützt, es ersetzt aber nicht die rechtliche Beratung eines Rechtsanwalts bei datenschutzrechtlichen Fragen.
Mehr Informationen finden Sie unter https://dpmsreport.lawvision.eu/
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